BEITRAGSORDNUNG ELBE WEED CSC E.V.
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
1) Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten und bei Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr zu zahlen.
2) Die Mitgliedsbeiträge betragen:
– Zur Zeit gibt es keine Aufnahmegebühr
– Der monatliche Beitrag beträgt 1 Euro
– Der Zuschlag pro Gramm Cannabis beträgt 8 Euro
– Jeder Steckling kostet 10 Euro (auch für Nichtmitglieder)
– Jeder Samen kostet 10 Euro (auch für Nichtmitglieder)
– Ab der ersten möglichen Ausgabe (nach der ersten Ernte und mit der Verfügbarkeit der getrockneten Blüten) erheben wir einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 100,- Euro, der mit Einkäufen verrechnet wird.
3) Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeweiligen Monats fällig. Auf Wunsch des Mitglieds können die Mitgliedsbeiträge quartalsweise oder jährlich bezahlt werden, jeweils zum 5. Werktag des Quartals bzw. bei jährlicher Zahlweise zum 5. Werktag des Jahres. Zuschläge sind sofort fällig.
4) Mitgliedsbeiträge und Zuschläge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen oder in bar bezahlt. Das Mitglied hat für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
5) Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich brutto. Sollte das Finanzamt die Mitgliedsbeiträge und/oder Zuschläge nicht für umsatzsteuerbar und/oder -pflichtig halten, wird der Umsatzsteueranteil nicht erstattet, sondern wird vom Verein als zusätzlicher Beitrag einbehalten.
6) Der Grundbeitrag von monatlich 1,- Euro ist jährlich zahlbar und fällt auch erstmals nach der ersten Ernte beim ersten möglichen Bezug bei unserer Abgabestelle an.
7) Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag nicht – auch nicht anteilig – erstattet.
Stand 15.07.2025